Voraussetzungen für die Förderung zur Anschaffung eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes durch die „Augen auf Pfoten“-Initiative zugunsten des Aufbaus der „Wolfgang Niegelhell-Stiftung zur Finanzierung von Blindenführhunden“

 

Unbestritten ist ein mit Sorgfalt ausgebildeter Führhund für tierliebende und verantwortungsbewusste blinde und sehbehinderte Menschen mit Basiskenntnissen in Orientierung das beste, schnellste und sicherste Hilfsmittel im Straßenverkehr und ein wertvoller Partner, der auch die Kontaktaufnahme mit den Mitmenschen erleichtert.

Die Aufzucht und Ausbildung eines solchen Hundes ist sehr aufwändig und dementsprechend kostspielig.

Hinzu kommt, dass aufgrund der vielen notwendigen Vorgaben hinsichtlich Gesundheit und Persönlichkeit im Durchschnitt nur einer von 10 in Frage kommenden Hunden die Spezialausbildung erfolgreich abschließt.

Dasselbe gilt sinngemäß für alle anderen Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzung zur Förderung eines Blindenführhundes durch die „Wolfgang Niegelhell-Augen auf Pfoten-Stiftungsinitiative“ ist ein schriftlicher Antrag des Blindenführhund-/Assistenzhundanwärters/-halters an die Stiftung mit

– Begründung des Ansuchens,

– kurzer Darstellung der Lebenssituation und

– folgenden Unterlagen:

  • Ein schriftlicher Nachweis über die Aufzucht des Hundes mit Angabe des Züchters und der Patenfamilie, erwünscht ist eine nachgewiesene Aufzucht und „Frühförderung“ innerhalb eines von der Assistenz- oder Blindenführhundeschule überwachten Patenfamilienprogramms,
  • Schriftlich dokumentierte Gesundenuntersuchungen gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
  • eine Kopie der Bewertungsblätter einer erfolgreich abgelegten Assistenz- oder Blindenführhunde-Qualitätsbeurteilung gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
  • eine Kopie der Bewertungsblätter der Assistenz- oder Blindenführhunde-Teambeurteilung durch eine vom Sozialministerium bestellte Beurteilungskommission gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
  • ein schriftlicher Nachweis über die Einkommenssituation des/r AssistenzhundhalterIn (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Pflegegeldbescheid etc.),
  • ein gültiger Kostenvoranschlag oder falls bereits vorhanden die Rechnung für den betreffenden Blindenführhund inkl. Einschulungskosten und Mehrwertsteuer.

 

Die Stiftungsinitiative behält sich das Recht vor, die Angaben des/der AntragstellerIn und die zugesandten Unterlagen gegebenenfalls im persönlichen Gespräch oder mithilfe der zuständigen Behörden zu überprüfen.

Selbstverständlich werden alle zugesandten Unterlagen und Angaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich dem Zweck der Feststellung der Förderungswürdigkeit des betreffenden Führhundes.

Eine Förderung durch die Stiftungsinitiative verpflichtet den/die AntragstellerIn zur Offenlegung aller Zahlungseingänge zur Finanzierung der Anschaffung des Blindenführhundes und im Falle einer ausreichenden Finanzierung durch weitere Kostenträger zur Rückzahlung des überschüssigen Betrages an die Stiftung innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der letzten Zahlung durch einen Fördergeber.

Diese Strategie soll verhindern, dass sich einzelne auf Kosten anderer bereichern, und gewährleistet, dass jeder Euro, der an das Spendenkonto für den Aufbau der „Wolfgang Niegelhell-Stiftung für Blindenführhunde“ gespendet wird, dem angegebenen Zweck, nämlich neben der Ansparung des Startkapitals zur Stiftungseröffnung und der Finanzierung von Blindenführ- und Assistenzhunden zugute kommt.